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Thoba Reisen
Plaikengasse 5
D-82487 Oberammergau
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Geschäftsleitung und Vertretungsberechtigt:
Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Baumberger
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Rechtliche Hinweise
Haftungsausschluss:
Es kann keine Garantie übernommen werden, dass alle Angaben zu
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für Inhalt verlinkter externer Internetseiten.
Allgemeine Reisebedingungen (ARB):
1. Abschluß des Reisevertrages
Mit Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß
des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich,
schriftlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt
durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten
Teilnehmer,
für deren
Vertragsverpflichtung Sie ebenfalls dann wie für Ihre eigenen
Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
haben.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme
erfolgt
durch eine schriftliche Reisebestätigung/Rechnung.
Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt
der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für
die
Dauer
von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen
die Annahme erklären.
Nebenabreden, die dem Inhalt oder den Leistungsbeschreibungen nicht
entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung
von Thoba Reisen.
2. Bezahlung
Mit der Reiseanmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des
Reisepreises, gegen Aushändigung des Sicherungsscheines gem.
§ 651k BGB fällig.
Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reiseantritt
(Feststellung
des Zahlungseingang bei uns) ohne nochmalige Aufforderung gegen
Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
Sowohl Anzahlung als auch Restzahlung können Sie mit Scheck
leisten,
oder fristgemäß
auf die Ihnen benannten Konten überweisen. Zahlung mit Kreditkarte
ist nicht möglich.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen der Reiseausschreibung und aus den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung.
Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor,
aus sachlich berechtigen, erheblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen
vor
Vertragsschluß eine Änderung der Reiseausschreibungsangaben
zu erklären, über die wir Sie vor Buchung der Reise
selbstverständlich
informieren werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte Sitzplätze im Bus
oder im Flugzeug.
4. Leistungs- und
Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß
notwendig
werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
werden, sind gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit
die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Wir werden Sie über Leistungsänderungen oder –abweichungen
unverzüglich in Kenntnis setzen.
Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
Wir behalten uns allerdings vor, die ausgeschriebenen und mit der
Buchung
der Reise bestätigen Preise im Fall der Erhöhung der
Beförderungskosten
oder der Angaben für Leistungen, wie Hafen – oder
Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse,
in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person
oder pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen
Vertragsabschluß
und
dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen oder im Fall einer
erheblichen
Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt,
ohne Gebühr vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme
an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der
Reiseveranstalter
in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
seinem Angebot
anzubieten. Sie müssen diese Rechte
unverzüglich
nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten.
Wir empfehlen dies schriftlich zu erklären.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
uns.
Wir können Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen.
Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des vertraglich vereinbarten
Reisebeginns
wie
nachfolgend aufgeführt pauschalisiert.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich
geringer Schaden entstanden ist, als die von uns genannte Pauschale.
Individuelle Pauschalreisen und Gruppenreisen (Busreisen,
Bahnreisen,
Individuelle
Ferien, Charter- und Linienflügen)
bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%
29. bis 22.Tag vor Reisebeginn 30%
21. bis 15.Tag vor Reisebeginn 50%
14. bis 7.Tag vor Reisebeginn 75%
ab 6.Tag vor
Reisebeginn 100%
bei Rücktritt / Nichterscheinen am Abreisetag 100% des
Gesamtbetrages
pro Teilnehmer.
Bei Sondertarifen der Fluggesellschaften kann es gegebenfalls zu
Abweichungen bei den oben genannten Pauschalen kommen.
6. Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft
oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns
die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits.
Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen
wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt
ergeben
hätten.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir
Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von € 40,- pro Person.
7. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften er und der
Reisende
dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und
die durch diesen Wechsel entstehenden Mehrkosten.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden
wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen
bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der
Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt den
Reisevertrag
kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die
Durchführung
der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig
stört
oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis,
soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer
anderweitigen
Verwertung der Reiseleistungen ergeben.
Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reise-
ausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird.
In jedem Falle werden wir Sie unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung
für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis setzen und
Ihnen die Rücktrittserklärung zuleiten.
Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie zurück.
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der
Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht
zumutbar
ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die
dem Reiseveranstalter im Fall der Durchführung der Reise
entstehenden
Kosten eine
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese
Reise, bedeuten würde.
In einem solchen Fall werden wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot
unterbreiten und den eingezahlten Reisepreis erstatten.
10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher
Umständen
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt,
so können
sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag
kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die
bereits
erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen
eine
angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendige
Maßnahmen
zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung
umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur
Hälfte
zu tragen.
Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
11. Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen des Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungssträger
- die Richtigkeit der Beschreibungen aller in den Reiseausschreibungen
angegebenen Reisedienstleistungen, sofern nicht gemäß Ziff.3
vor Vertragsschluß eine Änderung der
Ausschreibung
erklärt wurde; jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts-,
oder
Schiffsprospekten
oder in anderen von uns nicht herausgegebenen
Prospekten,
auf deren Entstehung wir keinen Einfluß haben.
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen
12. Fremdleistungen
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen,
Personen- und Sachsschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Konzert-, Sport-,
Theaterveranstaltungen,
Ausstellungen, Ausflüge) und die
ebenfalls in der Reiseausschreibung
und Bestätigung ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten
Vertagspartner als
solche gekennzeichnet und für den Kunden erkennbar
nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
13. Gewährleistung
Abhilfe und Mitwirkungspflicht: Wird die Reise nicht
vertragsgemäß
erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.
Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen,
daß wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Unbeschadet
unserer Leistungspflicht bedarf es ihrer Mitwirkung.
Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden
möglichst
gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Unterlassen Sie es schuldhaft, eine Mangel anzuzeigen, so tritt ein
Anspruch auf Minderung nicht ein.
Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht
vertragsgemäßen
Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung
tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben,
den Mangel vor Ort anzuzeigen.
Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines
Mangels
erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer
angemessene
Frist
keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.
Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Teil des
Reisepreises,
sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
Schadensersatz: Unbeschadet der Minderung oder der
Kündigung
können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es
sei denn,
der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu
vertreten
haben.
14. Beschränkung der Haftung
Vertragliche Haftung: Unsere vertragliche Haftung für
Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis
beschränkt, soweit
ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig
herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers
verantwortlich sind.
Deliktische Haftung: Schadensersatzansprüche uns
gegenüber
aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder
vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei
Sachschäden
auf € 4.000,- beschränkt.
Die Haftung ist auf die dreifache Höhe des Reisepreises pro Kunde
und Reise beschränkt. Möglicherweise daüber hinaus
gehende
Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer
Übereinkommen bleiben davon unberührt.
Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Ein
Schadensersatzanspruch
gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den
Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die
Haftung nach den Bestimmungen des Luftfrachtverkehrsgesetzes in
Verbindung
mit den Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer
Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel
die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und
Körperverletzung
sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck.
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften
wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.
Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders
zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
15. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener
Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf
dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn
Sie
ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem
eigenen Interesse sollten Sie dies schriftlich tun.
Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren entgegen der
gesetzlichen Regelung des § 651 g Abs. 2 BGB in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte.
Wurden solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung
bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich
zurückweisen.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
16. Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Bei Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen
empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels
Schadensanzeige
(P.I.R.) dies der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die
Schadensanzeige
nicht ausgefüllt worden ist.
Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei
Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung
vorzunehmen.
17. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem
Reisevertrag
ist ausgeschlossen, es sei denn der Abtretungsempfänger
hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch
für die vertraglichen Verpflichtungen derjeniger Personen selbst
einzustehen,
die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben. Ebenso
ist die gerichtliche Geltentmachung der vorbezeichneten Ansprüche
des
Reisenden durch Dritte unzulässig.
18. Informationspflichten über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung sind wir verpflichtet, Sie über die
Identität des ausführenden Luftfrachtunternehmens sowie
sämtlicher im Rahmen
der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu
informieren. Steht bei Buchung die ausführende Fluggesellschaft
noch nicht fest,
so sind wir verpflichtet, Ihnen die oder bzw. mehrere
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird.
Sobald diese feststeht werden wir Sie unverzüglich darüber
informieren, ebenso bei einem Wechsel der zunächst genannten
Fluggesellschaft.
Die sog. "Black List" ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar:
http://europa.eu.int/comm/transport/air/safety/doc/flywell/2006_03_22_flywell_list_en.pdf
19. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem
die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa-,
und Gesundheits-
vorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt
zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das
zuständige
Konsulat Auskunft.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch
wenn
Sie uns
mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß wir die
Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen
Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
Der Reisende sollte sich über Informations,- und Impfschutz-
sowie andere Propylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren;
gegebenfalls sollte ärztlicher Rat
über Thrombose - und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden.
Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den
Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern,
reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale
für Gesundheitliche Aufklärung,
wird verwiesen.
20. Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass bei unseren Reisen keine Reiseversicherungen
eingeschlossen sind.
Der Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung (RRV)
und
weitergehende Versicherungen wird empfohlen, da bei Reiseabbruch
zusätzliche
Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen können. Wir
empfehlen deshalb den Abschluß des Rundumsorglos-Pakets der
Europäischen
Reiseversicherung AG, der neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz
mit Notruf-Service rund um die Uhr beinhaltet.
Die Prämie wird mit
der
Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger
Versicherungsschutz
wird erst mit Zahlung der Prämie wirksam.
Soweit wir oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten,
handelt
es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung.
Ansprüche können nur gegenüber dem Versicherer geltend
gemacht werden.
Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem
Versicherungsvertrag
wollen Sie bitte beachten.
Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des
Reisepreises.
Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten
werden.
21. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
die die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
23. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der
Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet
sich gegen
Vollkaufleute, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben
oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren
Wohnsitz
oder gewöhnliche Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung
nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des
Reiseveranstalters
maßgebend.
Es findet deutsches Recht auf das gesamte Rechtsverhältnis
Anwendung.
24. Allgemeine Bestimmungen
Einzelheiten der Reiseausschreibungen entsprechen dem Stand bei
Drucklegung.
Für Druck und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
Veranstalter:
Thoba Reisen
Plaikengasse 5
D-82487 Oberammergau
Tel. +49 (0) 8822-932392
Fax +49 (0) 8822-932329
(Stand August 2006)